Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig

Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
Die Bundesliga ist nun mit ihren Gremien am Zug
picture-alliance/Sportfoto Zink / Wolfgang Zink/SID/Sportfoto Zink / Wolfgang Zink

Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Voraussetzung hierfür sei allerdings, „dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird“. Dies teilte die Behörde am Mittwoch nach Abschluss des seit 2018 laufenden Prüfverfahrens mit und blieb damit bei ihrer vorläufigen Einschätzung.

Mit der finalen Bewertung gab das Bundeskartellamt der Bundesliga Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel, nun ist diese mit ihren 36 Klubs gefordert. Vor allem geht es darum, für die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen oder VfL Wolfsburg sowie die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96 Lösungen zu finden. Nach Ansicht der Behörde in Bonn setze die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten.

Die 50+1 Regel beschränke grundsätzlich zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, könne aber „mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden“, sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes. Es gebe deshalb „keine grundlegenden Bedenken“ bezüglich der seit 1998 im deutschen Fußball verankerten Regel. Zudem bestehe „kein öffentliches Interesse“ zur vollständigen Öffnung der Bundesliga und 2. Bundesliga für Investoren.

Allerdings gelte es, zur rechtssicheren Anwendung verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. So müsse „bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans“ gesorgt werden, so Mundt. Des Weiteren müsse die Liga „sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden. Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf“, führte der Präsident der Behörde aus.

Ausnahmeklub Bayer Leverkusen kündigte in einer ersten Reaktion an, die Einschätzung des Bundeskartellamts „sorgfältig“ zu prüfen. Ziel sei weiter „eine faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball, die zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt“. RB Leipzig zeigte sich nach der Einschätzung „unaufgeregt“.

Wie und in welchem Zeitraum die Bundesliga die Ausgestaltung der 50+1-Regel nun anpasst, liegt in der Verantwortung ihrer Gremien. Die Einschätzung des Bundeskartellamts zeigt lediglich den rechtlichen Rahmen auf und ist nicht bindend.

Das Bundesliga-Präsidium sieht sich durch das Kartellamt in seiner „grundsätzlichen Haltung“ bestärkt. „Das Präsidium ist davon überzeugt und wird sich weiter dafür einsetzen, dass 50+1 auch in Zukunft als Grundprinzip im deutschen Fußball erhalten bleibt“, ließ die Bundesliga nach einer außerordentlichen Präsidiumssitzung am Mittwoch wissen: „Hierfür muss im Ligaverband – auf Grundlage der finalen Bewertung des Bundeskartellamts – eine solidarische Lösung im Kreis der 36 Klubs vereinbart werden, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit der 50+1-Regel führt und die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts beachtet.“

Das Präsidium habe sich „in den vergangenen Monaten bereits intensiv mit möglichen Szenarien befasst und wird in den kommenden Wochen eine detaillierte Prüfung der finalen Stellungnahme des Bundeskartellamts vornehmen“. Konkrete „Ableitungen und Handlungsoptionen“ sollen danach mit allen 36 Profiklubs thematisiert werden.


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